Research-Disclaimer

Allgemein

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers (nachfolgend kurz: "H&A") und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haben in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen interne organisatorische und regulative Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte bei der Erstellung und Weitergabe von Finanzanalysen und Informationen mit Empfehlungen nach § 34b Abs. 6 WpHG soweit wie möglich zu vermeiden oder angemessen zu behandeln. Dabei handelt es sich insbesondere um die laufende Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Pflichten, insbesondere den besonderen Organisationspflichten nach § 5a FinAnV, durch einen Compliance-Beauftragten.

Unabhängigkeit und Objektivität

H&A stellt sicher, dass Mitarbeiter, die an der Erstellung von Finanzanalysen beteiligt sind oder deren bestimmungsgemäße Aufgaben oder wirtschaftliche Interessen mit den Interessen der voraussichtlichen Empfänger der Finanzanalyse in Konflikt treten können (nachfolgend kurz: "betroffene Mitarbeiter"), ihrer Tätigkeit mit einem Grad an Unabhängigkeit nachkommen, der der Höhe des Risikos für eine Beeinträchtigung von Interessen der Empfehlungsempfänger sowie der Größe und dem Gegenstand der Bank und ihrer Unternehmenstöchter angemessen ist. Dies umfasst auch, dass eine Unabhängigkeit der Vergütung von der Vergütung anderer Mitarbeiter oder den von diesen erwirtschafteten Unternehmenserlösen oder Prämien gewährleistet ist, sofern die Verknüpfung einen Interessenkonflikt auslösen könnte.

Insofern sorgt H&A durch geeignete Maßnahmen für eine gesonderte Überwachung der betroffenen Mitarbeiter im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit.

Kontrolle von Informationsflüssen

H&A hat Vertraulichkeitsbereiche eingerichtet, die eine unzulässige Kommunikation und Informationsweitergabe verhindern. Insbesondere stellt H&A durch geeignete Überwachungsmechanismen sicher, dass eine wirksame Verhinderung oder Kontrolle eines Informationsaustauschs ("Chinese Walls") zwischen betroffenen Mitarbeitern erfolgt, sofern der Informationsaustausch die Interessen von Empfängern der Finanzanalyse beeinträchtigen könnte.

Verhinderung unsachgemäßer Einflussnahme auf Mitarbeiter

H&A verfügt über Überwachungsmechanismen, die eine unsachgemäße Einflussnahme anderer Personen auf die Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter verhindern.

Mitarbeitereinsatz

Organisatorische Maßnahmen durch H&A stellen sicher, dass eine Verhinderung oder Kontrolle einer Beteiligung eines betroffenen Mitarbeiters an anderen Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Erstellung einer Finanzanalyse gewährleistet ist, sofern die Beteiligung ein ordnungsgemäßes Interessenkonfliktmanagement beeinträchtigen könnte.

Verbot von Zuwendungen

Durch geeignete Maßnahmen gewährleistet H&A, dass H&A selbst, die Konzerntöchter und ihre betroffenen Mitarbeiter keine Zuwendungen (Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie geldwerte Vorteile) von Personen annehmen, die ein wesentliches Interesse am Inhalt der Finanzanalyse haben. Nicht hiervon betroffen sind geringfügige Zuwendungen, die den allgemeinen Regeln der Höflichkeit oder Gefälligkeit entsprechen und in Folge dessen nicht geeignet sind, Interessenkonflikte herbeizuführen.

Verbot der Zusage günstiger Empfehlungen

H&A gewährleistet durch geeignete Maßnahmen, dass Emittenten keine für sie günstige Empfehlung versprochen wird.

Verbot bestimmter Mitarbeitergeschäfte

Des Weiteren gewährleistet H&A durch geeignete Maßnahmen, dass

  1. Mitarbeiter, die an der Erstellung der Finanzanalyse beteiligt sind und die den Inhalt und wahrscheinlichen Zeitplan von Finanzanalysen über Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2b WpHG oder deren Emittenten kennen, die weder veröffentlicht noch für Kunden zugänglich sind und deren Empfehlung Dritte nicht bereits aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen erwarten würden, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, einschließlich H&A und deren Konzerntöchter, keine Geschäfte mit Finanzinstrumenten, auf die sich die Finanzanalysen beziehen, oder damit verbundenen Finanzinstrumenten tätigen, bevor die Empfänger der Finanzanalysen oder Anlageempfehlungen ausreichend Gelegenheit für eine Reaktion hatten, es sei denn, die Mitarbeiter handeln in ihrer Eigenschaft als Market Maker nach Treu und Glauben und im üblichen Rahmen oder in Ausführung eines nicht selbst initiierten Kundenauftrags
  2. und
  3. in nicht unter Nr. 1 erfassten Fällen Mitarbeiter, die an der Erstellung von Finanzanalysen über Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2b WpHG oder deren Emittenten beteiligt sind, nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung der Rechtsabteilung oder Konzern-Compliance ein Mitarbeitergeschäft über Finanzinstrumente, auf die sich die Finanzanalysen beziehen, oder damit verbundene Finanzinstrumente, entgegen den aktuellen Empfehlungen tätigen.

Vorabversand an Emittenten

Emittenten der analysierten Finanzinstrumente haben grundsätzlich vor deren Veröffentlichung keinen Zugang zu den Finanzanalysen von H&A.

Hinweis auf Bewertungsgrundlagen und -methoden

Die Analysen von H&A Research beruhen auf allgemein anerkannten qualitativen und quantitativen Bewertungsgrundlagen und Bewertungsmethoden. Alle Analysen spiegeln die Einschätzung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Ob und innerhalb welcher Zeiträume eine Aktualisierung von Analysen erfolgt, wird nicht vorab festgelegt. Die Analysten von H&A haben darüber hinaus eigene, branchenspezifische Modelle entwickelt, mit denen sie aus ihren Branchen die Aktien mit den größten Kurspotenzialen ermitteln. Dabei entscheiden sie sich für die jeweils ihnen angemessen erscheinende Analysemethode. Grundsätzlich erstreckt sich die Informationsbeschaffung auf folgende Inputs: Analyse von veröffentlichten Unternehmensberichten und Jahresabschlüssen, Managementgespräche, Analystengespräche, Auswertung von Finanzdatenbanken, Studium von Branchenliteratur, Analyse von Kurscharts in Verbindung mit der relativen Stärke. Zur Unternehmens- und Aktienbewertung werden Methoden wie z.B. Discounted-Cash-Flow-Analyse, KGV-Analyse sowie Peer-Group-Analyse angewandt. Dabei wird besonderer Wert auf die Strategieanalyse im Rahmen der Stärken/Schwächenauswertung sowie auf die Managementqualität gelegt.

Sensitivität der Bewertungsparameter

Die jeweiligen Erwartungen über die zukünftige Wertentwicklung eines Finanzinstrumentes sind Ergebnis einer Momentaufnahme und können sich jederzeit ändern. Die Einschätzung der zugrunde liegenden Parameter wird mit größter Sorgfalt und unter Einbeziehung aller erkennbaren, relevanten Eventualitäten vorgenommen. Dennoch beschreibt das Ergebnis der Analyse immer nur eine aus einer Vielzahl möglicher zukünftiger Entwicklungen. Es ist die Entwicklung, der H&A Research zum Zeitpunkt der Analyse die größte Eintrittswahrscheinlichkeit beimisst.

Hinweis auf Empfehlung

Von H&A Research empfohlene Aktien erscheinen auf der "Hauck & Aufhäuser Research-Aktien-Select-Liste" basierend auf einem Anlagehorizont von 12 Monaten. Diesen Empfehlungen liegt die Erwartung zugrunde, dass die empfohlene Aktie binnen 12 Monaten ab Erstempfehlung eine positive Kursentwicklung von 10% erreicht. Zu diesen Aktienempfehlungen werden aktuelle und ausführliche Studien veröffentlicht. Bei Neuempfehlungen spricht H&A Research eine "Neuaufnahme" aus und nimmt diese Empfehlung in die H&A-Aktien-Select-Liste auf. Wird diese Empfehlung bekräftigt, spricht H&A Research eine "Bestätigung" aus. Bei einer "Herausnahme" wird diese Empfehlung zurückgenommen und von der H&A-Aktien-Select-Liste gestrichen.

Enthaltene Prognosen, Werturteile oder Kursziele stellen, soweit nicht anders angegeben, die Meinung des Verfassers dar. Die verwendeten Kursdaten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung, soweit nicht anders angegeben.

Hinweis auf Zuverlässigkeit von Informationen und Veröffentlichung

Diese Veröffentlichung ist lediglich eine unverbindliche Stellungnahme zu den Marktverhältnissen und den angesprochenen Anlageinstrumenten zum Zeitpunkt der Herausgabe. Alle Angaben stammen aus Quellen, die H&A für zuverlässig hält, hat aber nicht alle diese Informationen selbst verifiziert. Eine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird insofern seitens H&A sowie der mit ihr verbunden Unternehmen nicht übernommen. Die Veröffentlichung dient lediglich einer allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten dar. Haftungsansprüche aus der Nutzung der dargebotenen Informationen sind ausgeschlossen, insbesondere für Verluste einschließlich Folgeschäden, die sich aus der Verwendung dieser Veröffentlichung bzw. ihres Inhalts ergeben. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von H&A nicht gestattet. Eine inhaltliche Verwertung ist nur mit Quellenangabe zulässig, wobei um vorherige Übersendung eines Belegexemplars gebeten wird.

Hinweis für Leser mit Wohnsitz in Großbritannien

Diese Ausarbeitung ist ausschließlich für Kunden von H&A bestimmt, die professionelle Marktteilnehmer ("market counterparties") oder institutionelle Kunden ("intermediate customers") jeweils nach der Definition der Financial Services Authority (FSA) sind, und nicht zur Nutzung durch irgendeine andere Person vorgesehen, insbesondere nicht für Privatkunden im Sinne der Definition der FSA. Diese Ausarbeitung stellt keine Aufforderung zum Kauf oder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar.

Hinweis für Leser mit Wohnsitz in den USA

Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen sind ausschließlich für institutionelle Kunden von H&A in den USA bestimmt und dürfen von anderen Personen nicht benutzt oder als Grundlage verwendet werden, gleich zu welchem Zweck. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren nach dem US-Wertpapiergesetz (Securities Act) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung oder anderen in den USA geltenden bundes- oder einzelstaatlichen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen dar. Die in dieser Ausarbeitung erwähnten Anlagemöglichkeiten können für bestimmte Anleger, je nach ihren speziellen Anlagezielen, ihrer Risikobereitschaft und ihren finanziellen Verhältnissen ungeeignet sein.

Hinweis auf Zuverlässigkeit von Informationen und Veröffentlichung

Diese Veröffentlichung ist lediglich eine unverbindliche Stellungnahme zu den Marktverhältnissen und den angesprochenen Anlageinstrumenten zum Zeitpunkt der Herausgabe. Alle Angaben stammen aus Quellen, die H&A für zuverlässig hält. Eine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird jedoch nicht übernommen. Die Veröffentlichung dient lediglich einer allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten dar. Haftungsansprüche aus der Nutzung der dargebotenen Informationen sind ausgeschlossen, insbesondere für Verluste einschließlich Folgeschäden, die sich aus der Verwendung dieser Veröffentlichung bzw. ihres Inhalts ergeben. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von H&A nicht gestattet. Eine inhaltliche Verwertung ist nur mit Quellenangabe zulässig, wobei um Übersendung eines Belegexemplars gebeten wird.

Aufsicht

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.

Interessenkonflikte gem. § 5 Abs. 3 Finanzanalyseverordnung (FinAnV)

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers und/oder mit ihr verbundene Unternehmen werden Interessenkonflikte offen legen, falls:

H&A und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen

  1. sind am Grundkapital des Emittenten mit mindestens 0,5 Prozent beteiligt
  2. oder
  3. waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte
  4. oder
  5. betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen
  6. oder
  7. haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten
  8. oder
  9. halten Aktien der analysierten Gesellschaft im Handelsbestand
  10. oder
  11. haben mit den Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen
  12. oder aber
  13. haben sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf die Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind.

Darüber hinaus sind materielle Anreize/Zuwendungen (MiFID), die Analysten durch Dritte erhalten, ggf. in der Finanzanalyse anzugeben.

Die Angaben zu eventuellen Interessenkonflikten finden Sie jeweils am Ende jeder Finanzanalyse.

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